Worte der Geschäftsführerin

Liebe Leserin und lieber Leser,

vielleicht haben auch Sie das Gefühl, dass unter dem Eindruck der Pandemie die Zeit noch viel schneller verfliegt als sonst.  Während ich das Vorwort für den Geschäftsbericht schreibe, fällt mir vor allem auf mit welcher Geschwindigkeit im Jahr 2021 gesellschaftlich, beruflich und privat gehandelt werden musste.

Mit einer rasanten Geschwindigkeit wurden nicht nur Impfstoffe entwickelt, sondern auch Systeme entwickelt die ein flächendeckendes Impfen möglich machten.

Sehr dankbar waren wir, als wir die Möglichkeit erhielten im April 21 gemeinsam mit dem Verein Der Weg e.V. hier im Haus eine große dreitägige Impfaktion durchzuführen, bei der annährend 500 Klient*innen und Mitarbeiter*innen eine Erstimpfung erhalten konnten. Die Mitarbeiter*innen vom Verein Der Weg e.V.:  und die Mitarbeitenden des Instituts für Persönliche Hilfen e.V. planten die Logistik und sorgten für einen reibungslosen Ablauf.

Die Ärztinnen und Ärzte sowie die Mitarbeiter*innen der mobilen Impfteams gönnten sich kaum eine Pause und impften unermüdlich alle angemeldeten Personen. Auch die Zweitimpfung konnte im Bruchtorwall 9-11 durchgeführt werden.

Die hohe Impfbereitschaft bei Mitarbeitenden und Klient*innen ließ uns etwas aufatmen und im Sommer rückte die Pandemie etwas in den Hintergrund. Trotz aller erforderlichen Maßnahmen sich schützen zu wollen und zu müssen nahmen wir unsere Gruppenangebote wieder auf. Kollegiale Begegnungen waren beim Betriebsausflug sowie dem Abschiedsfest für die stell. Geschäftsführerin Frau Klauder möglich.

Im Herbst nahm das Thema Pandemie wieder Fahrt auf, nicht selten mussten wir von einem Tag auf den anderen die neuen Coronabestimmungen umsetzen und bei der Mitarbeiterschaft und Klient*innen um Akzeptanz für häufig wechselnden Vorgaben bitten.

Ich danke daher ausdrücklich allen Beteiligten für das große Verständnis und die Bereitschaft alle notwendigen Schritte mitzutragen.

Die Pandemie beherrschte oft unser Handeln, aber wir haben uns auch inhaltlich mit den Arbeitsfeldern der einzelnen Abteilungen beschäftigt.

Um in beiden Abteilungen für die anstehenden Veränderungen durch gesetzliche Rahmenbedingen gut aufgestellt zu sein, haben wir uns entschlossen eine Organisationsentwicklung durchzuführen.

Erste Schritte und Veränderungen wurden bereits im Jahr 2021 unternommen.

Wie schon in den letzten Jahren, möchte ich mich, bei allen Partnern aus Verwaltung, Politik, Verbänden und bei den Wegbegleitern anderer Einrichtungen bedanken. Der häufige Austausch hat deutlich dazu beigetragen den Herausforderungen der Pandemie zu begegnen und zu meistern.

Ein besonderer Dank gilt allen Mitarbeiter*innen und dem Vorstand des Vereins Institut für Persönliche Hilfen e.V., denn nur durch das hohe Engagement aller Beteiligten konnten wir auch im Jahr 2021 gut durch die herausfordernden Zeiten kommen und unseren Arbeitsauftrag im Sinne der Klient*innen umsetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Tanja Schreiber
Geschäftsführerin

Generationswechsel im IPH

Das Jahr 2021 mit all seinen Veränderungen in den Abteilungen Lotse und der INSEL führte auch auf Leitungsebene zu personellen Neubesetzungen. Birgit Klauder, die langjährige Fachleitung der Ambulanten Sozialen Assistenz „INSEL“ und die stellv. Geschäftsführerin des Instituts für Persönliche Hilfen e.V., wurde von ihren Kollegen*innen des Instituts am 31.10.2021 verabschiedet. Wir bedanken uns in diesem Sinne bei unserer lieben Kollegin Birgit Klauder.

 

Die stellvertretende Geschäftsführung übernimmt seit dem 01.09.2021 Sven Pollak und Jan Aaron Gaser hat seit dem 01.06.2021 die Stelle der Fachleitung der Ableitung INSEL angetreten.

Die beiden Kollegen möchten sich Ihnen nun vorstellen:

Sven Pollak, Fachleitung Lotse und stellvertretende Geschäftsführung; Jan Aaron Gaser, Fachleitung INSEL

Jan Aaron Gaser (Fachleitung INSEL):

Lieber Leser, liebe Leserin,

im Folgenden möchte ich mich Ihnen etwas genauer Vorstellen und Ihnen einen kleinen Blick in meine bisherige persönliche und vor allem berufliche Laufbahn geben.

Mein Name ist Jan Aaron Gaser, ich bin 34 Jahre alt und in Braunschweig geboren. Die Arbeit mit Menschen berührte mich schon früh, da ein Elternteil im psychiatrischen Bereich sowie in der Behindertenarbeit in Braunschweig tätig war. Dies ermöglichte mir schon während meiner Kindheit Einblicke in diesen interessanten Arbeitsbereich und formte letztendlich schon in meiner Schulzeit den Wunsch selbst später mit Menschen zu arbeiten.

Erste berufliche Erfahrungen sammelte ich während meines Berufsvorbereitenden Jahres in der Behindertenarbeit und innerhalb meiner beiden aufeinander aufbauenden Ausbildungen, zum Sozialassistent und weiterführend zum staatlich anerkannten Erzieher. Im Rahmen der Behindertenarbeit arbeitete ich in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen sowie in einer Ambulanz, welche sich auf den Bereich Autismus-Spektrum-Störungen spezialisierte. Die Ausbildungen ermöglichten es mir verschiedene Arbeitsbereiche, wie zum Beispiel die Schulsozialarbeit, die Arbeit mit ganz Kleinen in einer Krippe und die Arbeit im Kindergarten zu erleben.

Da mich auch andere Arbeitsbereiche interessierten und der Beruf des Sozialarbeiters/ Sozialpädagogen viele verschiedene Einsatzbereiche/ Aufgabenfelder aufweist, entschied ich mich für ein Studium an der Fachhochschule der Ostfalia in Wolfenbüttel, um den Studiengang Soziale Arbeit/ Sozialpädagogik zu studieren.

Innerhalb meines Studiums und auch vielleicht aufgrund der familiären Berührungspunkte begann ich mich besonders für den Bereich „Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen“ zu interessieren.

Nach Abschluss meines Studiums war für mich die Richtung klar und ich bewarb mich für das Anerkennungsjahr in der INSEL und konnte am 01.09.2017 mit meiner Anerkennung in der Ambulanten Sozialen Assistenz – INSEL beginnen.Mir bereitete die Arbeit mit ihren vielseitigen Facetten und vor allem den unterschiedlichen Klient*innen in verschiedenen Lebenssituationen viel Freude und deshalb freute es mich umso mehr, dass ich nach erfolgreicher Absolvierung eine Stelle in der INSEL annehmen konnte. Seit dem 01.01.2021 bot sich mir zudem die Option, die Stelle der stellvertretenden Fachleitung der Ableitung INSEL anzunehmen, welches ich gerne und mit Freude tat.

Während der Zeit als stellvertretende Fachleitung in der INSEL entstanden zwei neue Projekte, der Treffpunkt „Anker“ und der neue Leistungsbereich der Jugendhilfe nach § 35a SGB VIII, welche ich gemeinsam mit den Kollegen*innen der INSEL zum Leben erweckte. An dieser Stelle möchte ich mich für das große Engagement bei allen Kolleg*innen sowie unserer Geschäftsführung Frau Tanja Schreiber bedanken. 

Seit dem 01.06.2021 habe ich die Stelle der Fachleitung der Abteilung INSEL inne.

Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit und auf weitere Jahre im Institut für Persönliche Hilfen e.V.

 

Jan Aaron Gaser

Sven Pollak

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich heiße Sven Pollak, bin Dipl. Sozialarbeiter/ -pädagoge und Anfang 40. Das ist sicher, der Rest ist mir nicht immer klar. Was ist richtig, was ist falsch und was völlig bedeutungslos. Ich glaube, dass es auf diese Fragen Antworten gibt. Mehr als eine. Um die zu klären treffe ich mich täglich mit Menschen, die mir etwas über ihr Leben zu erzählen haben oder einen Arbeitsauftrag an mich herantragen. Das sind Klient*innen, das sind meine Kolleg*innen. Aber auch Fachleute aus anderen Berufen im sozialen Bereich, die mit mir Fortbildungen besuchen und ich begegne ihnen dort wo sie arbeiten. Die Fragen betreffen mich selbst im beruflichen Handeln und die sich wandelnden Anforderungen an meine Tätigkeit.

Beruflich bin ich bereits so manchen Weg gegangen und begann im sozialen Bereich bis hin zum Handwerk um dann schließlich doch eine Ausbildung im Einzelhandel zu beenden. Meine Prämisse war, dass mein Job mir Erfüllung geben muss und nicht bloß das Konto füllen. Sie werden es bestimmt nachfühlen können, dass 1000 Möglichkeiten haben zu können nicht immer ein Segen ist. Entscheidungen treffen, die Auswirkungen bis in die ferne Zukunft haben, kann einen Menschen wirklich wahnsinnig machen. Also nicht unbedingt im pathologischen Sinne, zeitweise aber ganz bestimmt. Das Schicksal, so möchte ich es nennen, hat auf meinem Lebensweg für mich die Weichen immer mal wieder neu gestellt. Wenn die Umstände also für mich entschieden haben, dann hatte ich die Chance neue Alternativen zu entdecken. Wenn man etwas „trainiert“, dann wird man besser darin. So war die Entscheidung ein Vollzeitstudium im Fach Sozialwesen an der evangelischen Fachhochschule Hannover zu absolvieren genau die Richtige. Ich empfinde es geradezu als Vorteil, nicht direkt von der Fachhochschule in das soziale Berufsfeld eingestiegen zu sein, sondern eine große Bereicherung, weil ich nicht nur mit dem sozialen Auge, sondern auch mit dem wirtschaftlichen Auge sehen kann. In meiner jetzigen Funktion hilft mir das vielfach, weshalb ich mit Bestimmtheit sagen kann, dass es auf eine Frage nicht nur eine Antwort gibt. Genau das ist es, was mich an der sozialen Arbeit fasziniert, denn hier kann man Menschen den Blickwinkel öffnen, sie ein Stück des Weges begleiten und ihnen Unterstützung anbieten und ihnen aus einer Krise helfen oder mindestens lindern. Treffender kann die Umbenennung der Abteilung Rechtliche Betreuung in 2021 in LOTSE also nicht sein.

Seit Juni 2010 arbeite ich im Institut für Persönliche Hilfen e.V. als gesetzlicher Betreuer. Die Fachleitung habe ich seit Januar 2018 angenommen und dazu im September 2021 die Position der stellvertretenden Geschäftsführung.

Weil sich Soziale Arbeit durch wissenschaftliche Untersuchungen immer wieder mit neuen Ansätzen präsentiert, müssen wir als Betreuungsverein und Anbieter von Leistungen der Eingliederungshilfe diese Veränderungen unbedingt mitverfolgen und umsetzen. Als Teammitglied der Leitungsebene engagiere ich mich mit vollem Einsatz getreu dem Motto: Das Leben ist Veränderung.

Ich freue mich auf Sie, sollten wir uns einmal begegnen!

Sven Pollak

Personelle Veränderung Insel und Rechtliche Betreuung LOTSE

Doch nicht nur die pandemische Lage brachte Bewegung in die Abteilung der INSEL und der rechtlichen Betreuung LOTSE. Es erfolgte eine personelle Neubesetzung im Bereich der Fachleitung der INSEL. Zeitgleich stieg die Nachfrage nach Ambulanter Sozialer Assistenz stetig an. Dies machte es möglich, dass bis heute in der INSEL 4 weitere Mitarbeiter*innen eingestellt werden konnten. Die rechtliche Betreuung LOTSE hat eine neue Mitarbeiterin eingestellt.

(Jana Mruck; Corinna Schikatis; Moana Neumann; Manuela Kolmer; Mira Wendland)

Jana Mruck: Hallo, ich heiße Jana Mruck, 25 Jahre alt und arbeite seit dem 01.04.2022 in der Ambulanten Assistenz „INSEL“ des Instituts für persönliche Hilfen e.V. Mein Berufsanerkennungsjahr habe ich im Übergangswohnheim in Braunschweig absolviert. In den letzten Jahren konnte ich durch meinen Nebenjob in einer psychiatrischen Klinik reichlich Erfahrungen in diesem Bereich erlernen. Ich freue mich, im Team der Insel zu arbeiten.

Corinna Schikatis: Ich bin Corinna Schikatis, 27 Jahre alt und seit Mai 2021 als Sozialpädagogin in der Ambulanten Sozialen Assistenz – INSEL eingestellt. Bereits während meines Studiums war ich sowohl in der Kinder-und Jugendarbeit, als auch in der Arbeit mit psychisch erkrankten Erwachsenen tätig. Nach Beendigung meines Studiums der Sozialen Arbeit, absolvierte ich mein Anerkennungsjahr in der Rechtlichen Betreuung des Instituts für Persönliche Hilfen e.V. Nach sich anschließender zweijährigen Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe, verschlug es mich wieder in das Institut für Persönliche Hilfen e.V. – nun aber in die INSEL.“

Moana Neuman: Ich bin Moana Neumann, 25 Jahre alt und komme ursprünglich aus der Nähe von Osnabrück. Nach meinem Abitur war ich in verschiedenen Teilen der Welt unterwegs, bevor es mich dann für mein Studium der Sozialen Arbeit an die HAWK nach Hildesheim gezogen hat. Auch im sozialen Bereich bin ich viel „herumgekommen“ und war unter anderem in der Kinderbetreuung und offenen Kinder- und Jugendarbeit, aber auch in verschiedenen Projekten, schwerpunktmäßig in der internationalen Projektarbeit mit jungen Erwachsenen, tätig. Nun freue ich mich sehr, seit dem 01.04.2022 als Sozialarbeiterin im Anerkennungsjahr mit einer 30-Stunden-Stelle für die INSEL tätig zu sein.

Mira Wendland: Mein Name ist Mira Wendland und habe 2021 mein Studium der Sozialen Arbeit am der Ostfalia in Wolfenbüttel abgeschlossen. Seit September 2021 absolviere ich jetzt mein Berufsanerkennungsjahr bei der INSEL des Instituts für Persönliche Hilfen e.V.

Manuela Kolmer: Ich bin Manuela Kolmer und seit dem 01.11.2021 als rechtliche Betreuerin im Institut für persönliche Hilfen e.V. tätig. Ich bin 24 Jahre alt und komme gebürtig direkt aus Gifhorn. Nach dem Abitur habe ich ein BFD in der Wohnungslosenhilfe der Diakonischen Werke Kästorf-Gifhorn absolviert. Danach habe ich Soziale Arbeit an der Ostfalia Hochschule in Suderburg studiert und nebenbei in einer Einrichtung für Essgestörte Menschen gearbeitet. Nun freue ich mich als Teil des Institutes für persönliche Hilfen e.V. die rechtliche Betreuung zu unterstützen und zu vertreten.  

Frau Neumann und Frau Mruck verstärken seit Frühjahr 2022 unser Team, sind daher im Organigramm noch nicht benannt.

Erstmaligs Projektstudium im Institut für Persönliche Hilfen e.V.

In der Zeit vom 1. August 2021 bis 4. Februar 2022 hat eine Studentin der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, Fakultät Soziale Arbeit, ein Projektstudium im Betreuungsverein Institut für Persönliche Hilfen e.V. mit 180h abgeleistet. Sie war hier im direkten Klientenkontakt und hat sämtliche Aufgaben eines rechtlichen Betreuers begleitet oder selbst durchgeführt. Dabei hat sie psychiatrische Krankheitsbilder wie Depressionen, schizophrene Psychose und Persönlichkeitsstörungen, aber auch geistige Behinderung oder Demenz in der Praxis erlebt und die krankheitsbedingte variable Gesprächsführung mit den Betreuten kennengelernt. Die praktische Durchführung der Aufgabenkreise eines rechtlichen Betreuers und die zugehörigen Erfordernisse in der Betreuungsarbeit wurden ihr erläutert und teilweise von ihr selbst durchgeführt. Die Anwendung des BGB für die Bereiche des Betreuungsrechts konnte sie in der direkten, praktischen Ausführung erleben und hat bereits unter Anleitung Anträge für Aufgabenkreiserweiterungen oder Berichte für das Betreuungsgericht entworfen. Zusätzlich hat sie Anhörungen und Begutachtungen zur Einrichtung einer Betreuung sowie einer Aufgabenkreiserweiterung begleitet.

Sie war weiterhin bei den Spektren des praktischen Sozialleistungsrechts, insbesondere SGB II, SGB XII und SGB VIII, beteiligt und hat die jeweiligen verwaltungsrechtlichen Anträge bearbeitet. Hier war sie bei Leistungen nach dem SGB II, SGB VIII, SGB IX, SGB XI und SGB XII beteiligt, aber auch Anträge nach WoGG, UVG oder BAföG wurden von ihr bearbeitet.

Insbesondere hat sie sich für eine Wohnungsräumung und Instandsetzung mit dem Sozialamt und diversen Firmen für Kostenvoranschläge auseinander gesetzt und letztlich auch die Organisation und den Ablauf der Renovierung der zu übergebenden Wohnung und die Reparatur des teilweise zerstörten Wohnraums durchgeführt und deren Ausführung überwacht.

Unser Betreuungsverein wird auch weiterhin im Rahmen des Projektstudiums Studierende im Rahmen der bisherigen Kooperation aufnehmen und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit mit der Ostfalia.

Lena Haufe

Abteilung INSEL

Das Jahr 2021 sorgte mit all seinen Herausforderungen innerhalb der Abteilung „Insel“ für viel Bewegung und Veränderungen, welchen die Mitarbeiter*innen und den Klient*innen offen und positiv begegneten. Gerade diese positive Offenheit machte es dem Team der Insel sowie den Klient*innen möglich, diese doch fordernde und außergewöhnliche Zeit zu meistern und verhalf der Abteilung „INSEL“ gleichzeitig dazu sich weiterzuentwickeln. 

Die aktuell vorherrschende Situation stellt gerade die Ambulante Soziale Assistenz, welche von dem direkten Kontakt zu den Klient*innen lebt, vor eine große Aufgabe. Viele Details mussten überdacht und der Situation sowie den gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden, um eine fortwährende an den Klient*innen orientierte Arbeit gewährleisten zu können.

So wurden zum Beispiel Kontakte innerhalb der Büroräumlichkeiten reduziert bzw. ausgesetzt. Der Treffpunkt „Anker“ bot jedoch die Möglichkeit weiterhin Klient*innen zu empfangen und gleichzeitig die Corona-Bestimmungen einzuhalten. Eine Schulung der Mitarbeiter*innen machte es zudem möglich, fachgerecht Klient*innen sowie Besucher*innen zu testen. Die Lösung wurde und wird von vielen Klient*innen und auch den Mitarbeiter*innen angenommen. Insgesamt wurde deutlich, dass die Klient*innen auch trotz der großen Veränderungen offen waren, sich der neuen Situation anzupassen und auch die Mitarbeiter*innen zeigten ein hohes Maß an Flexibilität und Einfallsreichtum.

Jan Gaser

Jugendhilfe nach SGB VIII §35a

Seit dem 01.01.2021 verfügt die INSEL über einen neuen Leistungsbereich nach §35a SGB VIII: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung. Dieser Leistungsbereich befindet sich derzeit noch in der Entwicklung und soll langsam, aber stetig, erweitert werden. Die Arbeit unterscheidet sich besonders dadurch, dass die Klient*innen oftmals noch bei ihren Eltern bzw. Vormund leben und diese in die Arbeit miteinbezogen werden. Ein besonderer Vorteil liegt für die Klient*innen darin, dass ein nahtloser Übergang zur Ambulanten Sozialen Assistenz für Erwachsene ermöglicht werden kann. Damit erleben die Klient*innen Kontinuität und weniger Beziehungsabbrüche, was sich gewinnbringend auf die der Erreichung der jeweiligen Hilfebedarfe bzw. Zielsetzung auswirkt.

Die INSEL bietet diesen Leistungsbereich für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr an. Ausschlusskriterium sind reine Suchterkrankung der Klient*innen. Aktuell betreut die INSEL drei Klient*innen nach §35a SGB VIII.

Die Mitarbeiterin Frau Corinna Schikatis berichtet über die Arbeit mit Klient*innen nach §35a SGB VIII und somit über den neuen Leistungsbereich der INSEL:

Die Ambulante Jugendhilfe ist ein an den individuellen Bedarf angepasste Leistungsangebot. Wir arbeiten mit dem Bezugsbetreuersystem, klärende und stützende Gespräche, Peerberatung, Psychoedukation, Motivationsarbeit und Biografiearbeit sind wesentliche Methoden, welche bei unserer Arbeit zum Tragen kommen.  

Im Verlauf des ersten Jahres haben sich vor allem folgende Aufgaben als Arbeitsschwerpunkte bei den jungen Erwachsenen herausgestellt:

  • Entlastende Gesprächsführung
  • Unterstützung bei ärztlicher/therapeutischer Anbindung
  • Tagesstruktur erarbeiten und regelmäßig reflektieren
  • Abklärung der geeigneten Rehabilitationsmaßnahme
  • Hilfe bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz
  • Unterstützung bei Antragsangelegenheiten

 

Die Ambulante Jugendhilfe findet überwiegend in unseren Räumlichkeiten „Anker“ oder im häuslichen Umfeld der Jugendlichen statt. Grundlage für die Leistung ist der individuelle Hilfeplan gemäß § 36 SGB VIII im Rahmen des Hilfeplanverfahrens. Das individuelle Unterstützungsangebot wird gemeinsam mit dem Leistungsberechtigten erarbeitet und vereinbart. Die individuelle Zielplanung und der Hilfebedarf des Jugendlichen/jungen Erwachsenen werden im Hilfeplan festgeschrieben.

Neben den entlastenden Gesprächen ist die Unterstützung bei der therapeutischen Anbindung ein großer Bestandteil der Ambulanten Jugendhilfe, da diese viel Durchhaltevermögen und Eigeninitiative der jungen Erwachsenen bedürfen. Weitere Bereiche sind die Abklärung der beruflichen Perspektiven und die Entwicklung einer geregelten Tagesstruktur. Außerdem gibt es im Rahmen der Ambulanten Jugendhilfe ein Unterstützungsangebot im Bewerbungsprozess, wenn der Wunsch nach einer Ausbildung oder einem Praktikumsplatz gegeben ist. Als wesentliches Leitziel im Rahmen der ambulanten Jugendhilfe kann die allumfassende Befähigung der jungen Erwachsenen genannt werden, welche erlaubt unabhängig von jeglicher „Betreuung“ bzw. Unterstützung zu werden, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Dazu müssen die jeweiligen Selbsthilfekräfte herausgearbeitet, entwickelt und/ oder gestärkt werden, um die Ausbildung der Selbstverantwortung ermöglichen zu können.

Bundestag erneuert das Betreuungsrecht

Die komplexen Reformvorhaben des Gesetzgebers zum Betreuungsrecht laufen bekanntermaßen seit vielen Jahren. Im Jahr 2019 wurden endlich 14 Jahre ausstehende Vergütungsanpassungen für den beruflichen Bereich vorgenommen. Am 5. März 2021 beschloss der Bundestag nun ein weitgehend inhaltlich reformiertes Betreuungsgesetz.                   

Ein wesentliches Element ist neu im Betreuungsrecht: Das Ehegatten-Vertretungsrecht. Ehegatten und Lebenspartner können bislang nach geltendem Recht weder Entscheidungen über medizinische Behandlungen für ihren akut nicht handlungsfähigen Partner treffen noch ihn im damit zusammenhängenden Rechtsverkehr vertreten. Dazu müsste der Ehepartner bereits als rechtlicher Betreuer bestellt sein oder von ihm im Rahmen einer Vorsorgevollmacht wirksam bevollmächtigt sein. Besonders in der ersten Zeit nach einem Unfall oder einer plötzlich aufgetretenen schweren Krankheit kann es für Betroffene und Angehörige jedoch eine zusätzliche erhebliche Belastung bedeuten, wenn es erst eines gerichtlichen Verfahrens zur Betreuerbestellung bedarf, um dem Ehegatten auch in rechtlicher Hinsicht beistehen zu können.

Die Gesetzesänderung ermöglicht im neu gefassten § 1358 BGB zukünftig die befristete Notvertretung für den Ehepartner in bestimmten Situationen ausschließlich für Gesundheitsangelegenheiten. Das betrifft den Fall der Bewusstlosigkeit oder einer gravierenden Erkrankung, die die eigene Entscheidungsfähigkeit unterbricht. Im Rahmen dieser auf sechs Monate befristeten Möglichkeit kann durch den Ehepartner schnell die Entscheidung zur Einleitung ggf. lebensnotwendigen Heilbehandlung veranlasst werden. Diese Ehegatten-Vertretung umfasst nicht nur Entscheidungen über Untersuchungen und Behandlungen, sondern in dem begrenzten Zeitraum auch die im engen Zusammenhang mit der Heilbehandlung stehenden vermögensrechtlichen Entscheidungen, beispielsweise zu Behandlungsverträgen oder Ansprüchen gegenüber Dritten (Krankenversicherungen u.v.a.). Da die neue Regelung nur für Notfälle gedacht ist, wird die Vertretungsmacht auf sechs Monate begrenzt. Außerdem muss der Arzt schriftlich bestätigen, dass die medizinischen Voraussetzungen für eine Vertretung vorliegen und ab wann dies der Fall war. Vorher kann der Ehegatte die Vertretung nicht ausüben. 

Allgemein heben die Vorgaben des zukünftigen Betreuungsrechts das Selbstbestimmungsrecht der zu betreuenden Menschen hervor. Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer müssen hinsichtlich der Entscheidungsfindung für den Betreuten unterstützend nach dessen individuellen Wünschen wirken. Auch handeln zukünftig alle im Betreuungsverfahren beteiligten Akteure (das sind Amtsgerichte, Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine und Betreuer) nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz und im Gesetz verankerten Qualitätsvorgaben. Die Betreuungsgesetzgebung wird an die Zielsetzung der UN-Behindertenkonvention und an Teilhabe-Voraussetzungen geknüpft.

Klar werden nun in den Paragrafen-Regelungen für Volljährige adäquat die Begriffe „Betreuung“ und „Betreuter“ bezeichnet. Durch die Differenzierung in den Vorschriften (Minderjährige/Volljährige) ändert sich die Nummerierung der Gesetzesparagrafen komplett.

Der Deutsche Bundestag verabschiedete das „neue Betreuungsgesetz“ am 5. März 2021, es wird aber erst am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Bis dahin wird ein neues Betreuungsorganisationsgesetz geschaffen und noch vom Gesetzgeber abgestimmt.

Christoph Bettac

Information und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer*innen

Im Jahr 2021 haben sich viele Personen um Thema rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht beraten lassen. Pandemiebedingt kam es zu keiner Reduzierung der Beratungen, jedoch wurden häufiger telefonische Beratungen in Anspruch genommen.

Viele Bürger*innen interessierten sich für die Übernahme ehrenamtlicher Betreuungen. Das sog. Mentorenprogramm der Stadt Braunschweig wurde von uns im Rahmen von Praxisbegleitung und Supervision begleitet.

Das modulare Schulungsprogramm hat sich bewährt und wurde auch im Jahr 2021 fortgeführt. Da durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie zwischenzeitlich keine persönlichen Treffen stattfinden konnten, haben wir erfolgreich über Zoom Fortbildungen durchgeführt. Ein Dank gilt allen Teilnehmern, die sich darauf eingelassen haben.

Querschnittstätigkeiten de Betreueungsvereins 2021

Ehrenamt / Berufsbetreuung

Auch im Jahr 2021 zeigte sich wieder das große Engagement ehrenamtlicher Betreuer*innen. Über 1/3 der Betreuungen wurde von ehrenamtlichen Betreuer*inne aus dem familiären Umfeld oder ehrenamtlich engagierten Bürger*innen geführt.

Knapp 2/3 der rechtlichen Betreuungen wird beruflich geführt. Freiberuflich tätige Betreuer*innen und Vereinsbetreuer*innen, ein geringer Anteil von sogenannten Behördenbetreuer*innen übernommen. 

Fakten, Daten, Informationen

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung fand am 13.10.21 statt.

Mit großen Dank wurde unsere Vorsitzende Beate Hetheier und langjähriges Vorstandsmitglied Karin Böhm verabschiedet.

Herr Matthias Sommerkorn und Frau Tina Langeheine haben sich neu für eine Tätigkeit im Vorstand gewinnen lassen. Mit großer Mehrheit wurden die Beiden  und Herr Hans Golmann und Frau Angelika Stößel in den Vorstand gewählt.

Datenschutz

Wir gestalten unsere Beratungs- und Datenverarbeitungsprozesse zum Schutz der bei uns hinterlegten personenbezogenen Daten im Sinn der seit Mai 2018 gültigen Europäischen ­Datenschutz-Grundverordnung. Dabei werden wir regelmäßig geschult und unterstützt von unserem Datenschutzbeauftragten.

Herr Nenad Birek, BIREKgroup
Richthofenstraße 29, 31137 Hildesheim.
Tel: 0521 - 2 08 93 48
E-Mail: verwaltung@birek.de

Jahresabschluss

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Abschluss sämtlicher betrieblichen Geschäftsvorfälle eines Jahres erfolgt jeweils zum Stichtag 31.12. eines Jahres.

Organigramm

Personalstellen-Plan am 31. Dezember 2021

Unser Netzwerk 2021

Wir erachten die kollegiale fachliche und ­Zu­sammenarbeit mit Partnern in ­verschiedenen Institutionen als sehr wichtig. Nur durch ­eine vielfältige Vernetzung können wir unser ­eigenes Fachwissen erweitern und unserer ­Klientel gute Handlungsmöglichkeiten anbieten.

In folgenden Institutionen engagieren wir uns aktiv:

Anerkennung und Überprüfung als Betreuungsverein

Um als Betreuungsverein weiterhin anerkannt zu werden, erstellen wir einen sogenannten Tätigkeitsnachweis.

Der Tätigkeitsnachweis umfasst die jährliche Statistik sämtlicher Vereinsgeschäfte, insbesondere aber auch unsere vielfältigen Aufgaben und Tätigkeiten der Querschnittstätigkeit. Wir weisen nach wie viele ehrenamtliche Betreuer*innen wir begleitet haben, in welchem Umfang wir interessierte Bürger*innen beraten haben. Außerdem berichten wir über unsere Bemühungen zum Thema Vorsorgevollmachten.

Selbstverständlich müssen wir auch die Wirtschaftlichkeit und die Gemeinnützigkeit des Vereins nachweisen.

Bestand beruflicher Betreuungen

Arbeitsprozesse und Sicherheit

Wir gestalteten und gestalten unsere Tätigkeit wirtschaftlich, verantwortungsbewusst und transparent.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nahmen im Jahr 2021 an vielfältigen Fortbildungsangeboten teil. Insbesondere das umfangreiche Angebot an Webinare wurde umfassend genutzt.

Wöchentliche Dienstbesprechungen sowie kollegiale Fallberatung wurden selbstverständlich fortgeführt, häufig per Videokonferenz. Regelmäßige Teamsupervisionen und bei Bedarf auch Einzelsupervision wurde in der Abteilung rechtliche Betreuung LOTSE und INSEL in Präsenz oder per Videokonferenz durchgeführt.

Durch den Einsatz von zertifizierter Software in unseren Abteilungen rechtliche Betreuung und INSEL gewährleisteten wir größtmögliche Nutzungs- und Arbeitsprozessqualität, sowie größtmögliche Zugriffssicherheit. Alle durch uns aufgenommenen und verwalteten Daten schützten und schützen wir im Sinne der Europäischen Datenschutzgrundverordnung.
Im Jahr 2021 haben wir die technische Ausstattung erweitert um das Arbeiten im Homeoffice sowie in den Büroräumen zu vereinfachen.

In unseren Büro- und Geschäftsräumen erfolgten jährliche Überprüfungen und Begehungen durch den Gesundheitsingenieur und durch den Arbeitsmediziner.
Alle Mitarbeiter wurden im Brandschutz, in der Arbeitssicherheit sowie in Erster Hilfe unterwiesen.